22 Mai 2023

Berner Regierungsrat befürwortet Klimaschutzgesetz

Am 18. Juni 2023 werden die Schweizer Stimmberechtigten über das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (Klima- und Innovationsgesetz, KIG) abstimmen. Der Kanton Bern hat das Ziel, bis 2050 klimaneutral zu werden, bereits in der kantonalen Verfassung verankert. Das KlG unterstützt dieses und weitere Ziele der kantonalen Klimaschutz- und Energiepolitik und berücksichtigt die spezielle Situation der Berg- und Randregionen. Der Berner Regierungsrat unterstützt deshalb das Gesetz.

. Ein grosses Fragezeichen setzt der Regierungsrat allerdings hinter die Grundsatzfrage, ob in Zukunft ausreichend Strom zur Verfügung stehen wird. Deshalb will er die beiden Wasserkraftprojekte Trift und Grimsel mit vordringlicher Priorität vorantreiben.

Der Kanton Bern ist als Gebirgs- und Landwirtschaftskanton besonders stark vom Klimawandel betroffen. Der Regierungsrat begrüsst deshalb, dass für den Ersatz von fossilen Heizungen, die Energieeffizienz sowie die Förderung von klimafreundlichen Innovationen von Unternehmen zusätzliche Bundesmittel zur Verfügung gestellt werden sollen. Damit wird der Umstieg auf erneuerbare Technologien und mehr Energieeffizienz beschleunigt. Das neue Gesetz ergänzt die bestehenden Instrumente, etwa das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen sowie die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich. Es unterstützt damit den Kanton Bern, seine Gebäude bis spätestens 2050 vollständig klimaneutral zu betreiben. Durch den Einsatz erneuerbarer Energien bleibt die Wertschöpfung in der Region und der Wirtschaftsstandort wird gestärkt.

Ausserdem verpflichtet das KIG Bund und Kantone, Massnahmen gegen die Auswirkungen des Klimawandels zu ergreifen. Der Schutz der Bevölkerung vor Extremereignissen wie Hochwasser, Trockenheit, Hitze, Murgängen und Steinschlägen soll ausgebaut werden. Damit trägt das KIG auch zum Schutz der besonders betroffenen Menschen in den Berg- und Randregionen bei. Gegen das Bundesgesetz wurde das Referendum ergriffen. Die Schweizer Stimmberechtigten werden deshalb am 18. Juni 2023 über das KIG entscheiden.

(text:pd/bild:unsplash)