Berner Obergericht verurteilt Mann wegen Mordes an einer Bekannten
Nach dem gewaltsamen Tod einer jungen Frau im Sommer 2021 hat auch das bernische Obergericht den Täter wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahre verurteilt. Der 25-Jährige habe seine Ex-Freundin skrupellos wegen eines Laptops und mehreren hundert Franken umgebracht.
Mit seinem Urteil stützt das Obergericht den erstinstanzlichen Entscheid. Der Angeklagte habe zwar vor Obergericht zugegeben, die junge Frau getötet zu haben. Darüber hinaus seien seine Aussagen aber widersprüchlich geblieben, führte die Vorsitzende der Strafkammer des Obergerichts aus.
Die Aussagen hätten konstruiert, eingeübt und ergebnisorientiert gewirkt. Er habe immer neue, unwahrscheinliche Geschichten aufgetischt und so das Vertrauen in seine Aussagen untergraben.
Der Mann sei bei der Tat besonders skrupellos vorgegangen und habe die damals 20-jährige Frau aus nichtigem Anlass und krass egoistischen Gründen ums Leben gebracht, kam auch die zweite Instanz zum Schluss.
Der Angeklagte habe für die Berufsschule einen Laptop gebraucht. Zudem habe er seine Finanzen überhaupt nicht im Griff und überall Schulden gehabt. Das Wasser sei ihm bis zum Hals gestanden.
Da habe er seine Ex-Freundin reaktiviert und ihr Liebe vorgegaukelt. Dabei sei es ihm nur darum gegangen, an ihren Laptop und an ihr Geld heranzukommen. Von ernsthaftem Interesse an einer Beziehung könne keine Rede sein.
Bei einem Treffen der beiden in ihrer Wohnung in Ostermundigen BE sei es zum Streit gekommen, in dessen Folge der Angeklagte die Frau geschlagen und gewürgt habe.
Unmittelbar nach der Tat habe er mit dem Mobiltelefon des Opfers Geld von ihrem Konto an sich überweisen. Er habe das in mehreren Tranchen getan und genommen, was die Konto-Limiten jeweils hergaben. Es waren insgesamt ein paar hundert Franken.
Mit einem Teil des Geldes habe er einige Schuldenlöcher gestopft und mit dem Rest sei er seelenruhig in Zürich shoppen gegangen. Die ganze Skrupellosigkeit und Kaltblütigkeit lasse klar eine Qualifikation der Tat als Mord zu, betonte die Vorsitzende der Strafkammer. Die Freiheitsstrafe von 16 Jahren sei angemessen.
Der Verteidiger des Angeklagten hatte auf vorsätzliche Tötung plädiert und eine Freiheitsstrafe von lediglich fünf Jahren verlangt. Sein Mandant habe beim Streit „rot gesehen“ und sei ausgetickt. Von Mord könne keine Rede sein.
Was geschehen sei, sei „einfach nur himmeltraurig“, sagte die Vorsitzende der Strafkammer. Der Angeklagte hätte es in der Hand gehabt, mit seinem angekündigten Geständnis Klarheit zu schaffen, stattdessen habe er mehr Verwirrung gestiftet. Die Angehörigen des Opfers wüssten nun noch immer nicht, was genau passiert sei.
Mit Blick auf die Eltern des Opfers, die die ganze Zeit über im Saal anwesend waren, gab die Vorsitzende ihrer Hoffnung Ausdruck, dass nach diesem Urteil nun endlich Ruhe einkehren möge und sie richtig trauern könnten. Der Fall kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
(text:sda/bild:unpslash)