Berner Inselspital legt Berufung im Rechtsstreit mit Ärztin ein
Das Berner Inselspital legt im Zivilprozess gegen eine Ärztin Berufung ein. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb die Inselgruppe nach der Freistellung der Ärztin verpflichtet sein soll, diese auch in Abwesenheit zu befördern.
Das Vertrauensverhältnis mit der Ärztin sei gestört gewesen. Ausserdem gebe es auch für aktiv beschäftigte Personen keinen Anspruch auf Beförderung, hielt die Inselgruppe in einer Mitteilung vom Donnerstag fest. Der Fall kommt nun also vors Obergericht.
Das Regionalgericht Bern-Mittelland hatte der Ärztin im komplexen Rechtsstreit Ende Januar teilweise Recht gegeben.
(text:sda/bild:unsplash)