Berner Gemeinden sollen Schulhäuser länger abschreiben dürfen
Gemeinden im Kanton Bern sollen ihre Schulhäuser künftig länger und zu tieferen Ansätzen abschreiben können.
Gemeinden können Strassen, Kirchen und Schiessstände für eine Nutzungsdauer von 40 Jahren abschreiben. Bei Schulhäuser und Kindergärten beträgt die Abschreibungsdauer aber nur 25 Jahre. Eine längere Abschreibung würde den Gemeinden die Investitionen beim Schulraum erleichtern, da sie Belastung durch die jährliche Abschreibung reduziert würde, argumentieren die FDP-Grossräte, welche den entsprechenden Vorstoss eingereicht haben.
In seiner Antwort schreibt der Regierungsrat, dass er bereit ist, die Abschreibungssätze generell zusammen mit den Gemeinden zu prüfen. Dies auch, weil der Verein Jura bernoise.Bienne bei der Direktion für Inneres und Justiz ein ähnliches Anliegen angebracht haben. In einer Sitzung wurde festgehalten, dass sie Abschreibungsdauer von Experten weiter geprüft werden müsse.
Ob der Regierungsrat eine Anpassung der Abschreibungsdauer prüfen soll, wird in der nächsten Frühlingssession entschieden.
(text:chl/bild:beo)