Baume-Schneider liebäugelt mit Erbschaftssteuer zugunsten der AHV
Erbschaftssteuer und Erhöhung des Rentenalters sind für Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider keine Tabus, wenn es um die Finanzierung der AHV geht. Das sagte sie in einem Interview. Die 13. AHV-Rente werde grosse Kosten verursachen, gab sie zu bedenken.
Sie wolle noch im ersten Halbjahr 2025 dem Bundesrat die Eckwerte für eine AHV-Reform präsentieren, sagte Baume-Schneider am Mittwoch in der „Rundschau“ des Deutschschweizer Fernsehens SRF.
Nachdem die zuständige Nationalratskommission einer nationalen Erbschaftssteuer Ende Oktober eine deutliche Absage erteilt hat, dürfte die Idee im Parlament allerdings chancenlos sein.
Die Erhebung einer Erbschafts- und Nachlasssteuer liege erstens in der Kompetenz der Kantone, so die Wirtschaftskommission des Nationalrats. Ein Eingriff in ihre Steuerhoheit solle ebenso vermieden werden wie eine wirtschaftliche Doppelbelastung, die sich aus der Kombination einer nationalen Erbschaftssteuer mit der bereits existierenden Vermögenssteuer ergeben würde.
Zweitens warnte die Kommission vor Negativfolgen bei der Umsetzung einer Erbschaftssteuer. So könnten vermögende Personen ihr Kapital ins Ausland verlagern. Ausserdem würde die Nachfolgeregelung vieler Familienunternehmen gefährdet.
Eine Mehrheit in der Bevölkerung erbe im Alter von über 60 Jahren, argumentierte Baume-Schneider in der „Rundschau“ weiter. Und: „Eine Steuer dort wäre kein Drama.“ Die Menschen würden älter, und das koste eben. So müsse man auch über eine Erhöhung des Rentenalters diskutieren, sagte die Bundesrätin.
Allerdings hatte das Stimmvolk hat erst im März eine Initiative der jungen FDP, die eine Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre verlangte, mit 74,75 Prozent wuchtig abgelehnt.
Unbestritten ist, dass der AHV in weniger als zehn Jahren ein Milliardendefizit droht.
(text:sda/bild:keystone)