31 März 2022

Arztzeugnis nach positivem PCR-Test erst ab fünftem Tag einfordern

Weil der Bundesrat die behördlich angeordnete Isolation bei Coronainfektionen aufgehoben hat, rechnen die Sozialpartner im Kanton Bern mit einem Anstieg der Arztbesuche. Diese sind nicht medizinisch begründet, sondern finden einzig wegen des Arztzeugnisses statt. Um die Gesundheitseinrichtungen zu entlasten, empfehlen die Sozialpartner den Arbeitgebenden weiterhin, bei Vorliegen eines positiven PCR-Tests ein Arztzeugnis erst ab dem fünften Tag der krankheitsbedingten Absenz einzufordern.

Gestern Mittwoch (30.3.2022) hat der Bundesrat die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage ab 1. April 2022 aufgehoben. Die Unsicherheit über die Verbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus hält jedoch an, und die Fallzahlen in der Bevölkerung sind hoch. Unklar ist, wie sich die Zahlen entwickeln werden, wenn die vom Bund verordnete Isolationspflicht und die Maskentragpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln aufgehoben sein werden. Die Leistungserbringer des Gesundheitswesens arbeiten bereits jetzt an ihrer Kapazitätsgrenze, dies sowohl wegen der Anzahl Patientinnen und Patienten als auch wegen der Personalausfälle aufgrund von Erkrankungen.

(text:pd/bild:beo)