29 April 2024

Arbeiten am Gewässerrichtplan Simme gestartet

Grosse Hochwasserereignisse nehmen auf Grund der Klimaerwärmung zu, auch im Kanton Bern. 1999 und 2005 war das Berner Oberland von starken Überschwemmungen betroffen. Die Schäden waren gross, auch weil im 20. Jahrhundert immer näher an die Gewässer gebaut worden ist. Seither traten im Oberland mehrmals weitere Hochwasser und neue Phänomene wie spontane Ausbrüche des Gletschersees auf der Plaine Morte auf. Mit zahlreichen Wasserbauprojekten wurde auf die örtlichen Situationen reagiert. Um wasserbauliche Massnahmen und die vielfältigen Nutzungsbedürfnisse in Flussnähe künftig besser aufeinander abstimmen zu können, erarbeitet der Kanton Bern für alle grossen Flusssysteme einen Gewässerrichtplan (GRP). Kürzlich haben die Planungsarbeiten für den Gewässerrichtplan Simme begonnen.

Der GRP leistet einen wichtigen Beitrag, damit sich grosse Hochwasserereignisse nicht mehr so katastrophal auswirken wie jenes von 2005 und künftige Schäden auf ein tragbares Mass reduziert werden können. Dabei werden künftige Entwicklungen auf Grund des Klimawandels berücksichtigt. Nebst dem Hochwasserschutz sind die die Abstimmung der zahlreichen Nutzungen und Ansprüche an die Simme und an das gewässernahe Umfeld, z.B. der Landwirtschaft, der Stromproduktion oder der Erholung und verbesserte, naturnahe Lebensräume für Pflanzen und Tiere wichtige Anliegen.

Die Simme ist rund 50 km lang. Damit die Anliegen der lokalen Bevölkerung ausreichend in die Planung einfliessen können, wurde eine Begleitgruppe eingesetzt, in der die Gemeinden, wichtige Organisationen und die Betreiberinnen und -betreiber bedeutender Infrastrukturen Einsitz haben. Ein Fachausschuss mit Vertreterinnen und Vertretern der Schwellenkorporationen sowie den Ämtern und Fachstellen von Bund und Kanton, bringt sein Fachwissen ein und sorgt dafür, dass die übergeordneten Gesetze, aber auch die Erfahrung der lokalen, für die Gewässer Verantwortlichen Beachtung finden. Der GRP Simme wird voraussichtlich 2026 Gegenstand einer öffentlichen Mitwirkung sein. Dann wird sich die Bevölkerung zum Gewässerrichtplan äussern können.

Der Gewässerrichtplan Simme wird eine «hohe Flughöhe» aufweisen und somit nicht stark in die Details gehen. Auf einer Karte verortet der Kanton die notwendigen Massnahmen. In Massnahmenblättern werden die Art der Massnahmen, ihre Zielsetzung, die Dringlichkeit, wichtige Rahmenbedingungen und die Zuständigkeit näher umschrieben. Als Richtplan wird der GRP Simme für die Behörden verbindlich sein, z.B. für die kantonalen Stellen, die Gemeinden und die Schwellenkorporationen. Der GRP wird ihnen als Richtschnur dienen, welche wasserbaulichen Massnahmen in den kommenden Jahrzehnten an der Simme in welcher Abfolge notwendig sind. Er hat aber keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Grundeigentümer. Die Genehmigung erfolgt durch den Regierungsrat des Kantons Bern voraussichtlich Ende 2027.

(text:pd/bild:unsplash-symbolbild)