1 Oktober 2024

Anpassungen im Zweitwohnungsgesetz führen zu Änderungen im Oberland

Ab heute gelten Änderungen im Zweitwohnungsgesetzt, die durchaus auch im Berner Oberland Relevanz besitzen. Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20% unterliegen seit 2016 den Einschränkungen durch die Zweitwohnungsinitiative. Das heisst, dass keine neuen Ferienwohnungen gebaut werden konnten. Nun gibt es in der Gesetzgebung eine Anpassung: Neu können solche Wohnungen zwar nicht neu gebaut, aber um 30% vergrössert werden. Dies ab heute. Durch die Gesetzesänderung wird befürchtet, dass auch der Druck auf Erstwohnungen der Einheimischen weiter zunehmen könnte. Diese Bedenken äussern etwa Beat Bucher, Gemeindepräsident von Grindelwald und Raimund Rodewald, Geschäftsführer der Stiftung Landschaftsschutz gegenüber Radio BeO. Grund dafür ist die Ausnahmeregelung für Wohnungen von vor 2012. Diese kann man neu abreissen und mit 30% mehr Fläche neu planen. Das macht sie wertvoller, als sie es vorher schon waren, was dazu führen kann, dass auch Wohnungsbesitzer, die ihre alten Wohnungen bis jetzt als Erstwohnungen vermietet haben, diese vergrössern und als Zweitwohnungen veräussern wollen, was sie bisher nicht konnten und sich kaum gelohnt hätte. Für Saanen habe dies keine Auswirkungen, sagt aber der Gemeindepräsident Toni von Grünigen, der druck auf Erstwohnungen sei eh schon hoch gewesen, argumentiert er. Für von grünigen überwiegt bei der Änderung der Vorteil, der sich durch die Rechtssicherheit ergibt. In Einzelfällen wurde einer Vergrösserung der Ferienwohnungen um 30% nämlich schon bis anhin stattgegeben, nun ist dies generell der Fall. Die Gemeinden können aber in eigenem Interesse die Regelungen noch verschärfen, wie einige Oberländer Gemeinden dies auch schon getan haben.

(text:ogr/bild:unsplash)