11 Oktober 2021

Anmeldepflicht für Covid-Testzentren

Im Kanton Bern müssen sich Anbieter von Covid-Tests ab sofort bei der Gesundheitsdirektion anmelden. Zudem haben die Behörden aufgrund von Qualitätsmängeln in Testzentren einheitliche Vorgaben definiert. Diese gelten ab 18. Oktober.

So müssen sowohl Antigen-Schnelltests als auch molekularbiologische Analysen angeboten werden. Der Kanton Bern empfiehlt bei den Schnelltests «dringend die Verwendung von Nasen-Rachen-Schnelltests und nicht Nasal-Schnelltests», wie er am Montag mitteilte.

Sofern Abstriche durchgeführt werden, muss während der Öffnungszeiten jederzeit eine Ärztin oder ein Apotheker anwesend sein. Mit diesen ab nächstem Montag geltenden Massnahmen solle die Qualität in den Testzentren gewährleistet werden, schreibt der Kanton.

Betroffen von den Vorgaben sind Testzentren, die nicht von einer Apotheke, einer Arztpraxis oder einem Labor an einem ihrer Betriebsstandorte im Kanton Bern betrieben werden, hiess es weiter. Das Meldeformular ist auf der Webseite des Kantons Bern aufgeschaltet. Dort findet sich auch ein Merkblatt.

(text:pd/bild:pexels)