15 Mai 2024

32 Millionen Franken für herausragende Baudenkmäler

Für den Erhalt und die Pflege von 18 herausragenden Baudenkmälern beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat für die Jahre 2025 bis 2028 Beiträge von jährlich 4,4 Millionen Franken. Zusätzlich beantragt er rund 14,2 Millionen Franken für Massnahmen zur Instandsetzung. Die Gelder stammen aus dem Lotteriefonds.

Der Kanton Bern unterstützt seit 2006 den aufwendigen und kostspieligen Unterhalt von ausgewählten herausragenden Baudenkmälern mit wiederkehrenden Beiträgen aus dem Lotteriefonds. Damit sollen diese für den Kanton einzigartigen Bauten erhalten und für die Bevölkerung zugänglich und attraktiv bleiben. Für die Jahre 2025 bis 2028 beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat jährlich rund 4,4 Millionen Franken für die Instandhaltung. Für Massnahmen zur Instandsetzung beantragt er einen Rahmenkredit von insgesamt rund 14,2 Millionen Franken.

Von den Beiträgen sollen in der Leistungsperiode 2025 bis 2028 insgesamt 18 herausragende Denkmäler profitieren. In der Region sind das die Schlösser Spiez. Hünegg und Oberhofen im Berner Oberland, das Schloss Schwarzenburg im Gantrischgebiet und das Schloss Holligen und das Berner Münster in der Stadt Bern.

Um von den ausserordentlichen Beiträgen aus dem Lotteriefonds profitieren zu können, müssen die Baudenkmäler strenge Kriterien erfüllen. Die neue Geldspielgesetzgebung von 2021 verlangt, dass die Baudenkmäler abgesehen von ihrer geschichtlich und baulich herausragenden Bedeutung als «Wahrzeichen der Region» gelten und gemeinnützigen Trägerschaften gehören, die sich dem Erhalt und der Pflege dieser Objekte verpflichten.

Die Baudenkmäler müssen öffentlich zugänglich sein, damit die Bevölkerung von diesem einmaligen kulturellen Erbe profitieren kann. Viele Objekte bieten interessante Angebote für die ganze Familie und laden beispielsweise neben der Besichtigung des Baudenkmals auch zum Besuch eines Museums oder zum Spazieren in einem Park ein. «Mit den Beiträgen aus dem Lotteriefonds trägt der Regierungsrat dazu bei, dass diese herausragenden Baudenkmäler im Kanton Bern auch für künftige Generationen erhalten bleiben», sagt Regierungspräsident Philippe Müller.

(text:pd,csc/bild:csc)