30-jährige Frau in Untersuchungshaft im Fall Niederwangen
Nach dem Tod eines Mädchens in Niederwangen BE befindet sich eine 30-jährige Frau in Untersuchungshaft. Das Zwangsmassnahmengericht hat dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattgegeben und eine zweimonatige U-Haft angeordnet.
Das sagte eine Sprecherin der Kantonspolizei Bern am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Der leblose Körper eines achtjährigen Mädchens war am Dienstagabend vergangener Woche im Könizbergwald aufgefunden worden, in der Nähe des Papillon-Quartiers in Niederwangen.
Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland eröffnete ein Verfahren wegen vorsätzlicher Tötung. Der Tatverdacht richtet sich gegen eine 30-jährige Frau aus dem Kanton Bern, wie am Freitag bekannt wurde. Weitere Angaben zur Identität der Frau machten Polizei und Staatsanwaltschaft bislang nicht. Zur Begründung verweisen sie auf den Persönlichkeitsschutz.
Grundvoraussetzung für die Untersuchungshaft ist, dass eine beschuldigte Person dringend eines Verbrechens verdächtigt wird. Zusätzlich muss eine Fluchtgefahr, ein Verdunkelungsgefahr oder eine Wiederholungsgefahr ernsthaft zu befürchten sein, wie es auf der Website der bernischen Justiz heisst.
Die Ermittlungen in dem Fall sind weiter im Gang, wie Polizeisprecherin Jolanda Egger am Montag sagte. Man gehe auch mehreren eingegangenen Zeugenhinweisen nach.
Das Mädchen wies Verletzungen auf. Welcher Art diese sind, ist weiterhin unbekannt. Am Donnerstag hatte die Polizei mitgeteilt, laut der Rechtsmedizin gebe es keine Hinweise auf ein Sexualdelikt.
Der Fall sorgte schweizweit für Bestürzung. In der Schule von Niederwangen betreute ein Care-Team des Kantons Bern am vergangenen Mittwoch die Klassenkameradinnen und -kameraden des verstorbenen Mädchens. Im Papillon-Quartier wurden Kerzen, Blumen und Plüschtiere im Gedenken an die Verstorbene niedergelegt.
(text:sda /bild:keystone)