22 August 2022

11’000 Objekte vor Entlassung aus bernischem Bauinventar

Seit Montag liegen die Unterlagen auf den Regierungsstatthalterämtern und online zur öffentlichen Einsichtnahme auf, wie der bernische Bildungs- und Kulturdirektion mitteilte. Von der Teilrevision betroffen sind 261 Gemeinden in neun Verwaltungskreisen. Äussern können sich bis 20. Oktober alle, die von der Teilrevision unmittelbar betroffen sind. Dazu gehören die Eigentümer, aber auch die Gemeinden und weitere Institutionen. Die Denkmalpflege wird die erhaltenen Eingaben beantworten. Danach folgt die Inkraftsetzung der teilrevidierten Inventare.

Hintergrund ist eine neue Bestimmung im bernischen Baugesetz. Die Zahl der im Bauinventar verzeichneten Objekte darf demnach nur noch maximal sieben Prozent des gesamten Gebäudebestandes umfassen. Der Grosse Rat hatte die Obergrenze beschlossen, um Hausbesitzer von einer lästigen Pflicht zu befreien. Diese könnten selber zu ihrem Eigentum schauen und bräuchten dafür nicht die Denkmalpflege, befand die Ratsmehrheit.

Erhaltenswerte Objekte sind in ihrem äusseren Bestand zu bewahren. Ein Abbruch ist nur zulässig, wenn die Erhaltung «unverhältnismässig» ist. Die schützenswerten Objekte waren nicht Teil der Überprüfung. Sie dürfen grundsätzlich nicht abgebrochen werden.
(text:pd/bild:unsplash-symbolbild)